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Nach einem Entscheid des Bundesgerichts vom Mai 2012 und in Übereinstimmung mit den Ausführungen des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz sollte jedes Unternehmen eine Vertrauensperson haben, wobei diese Person im Unternehmen beschäftigt oder extern sein kann. 

Das SECO hat diese Funktion in seiner Broschüre über Mobbing und andere Formen der Belästigung umrissen (Link zur Broschüre).

Der WVFM bietet diese Dienstleistung für Unternehmen und Organisationen im Wallis an. 

Die auf der WVFM-Liste eingetragenen Vertrauenspersonen verfügen alle über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Vermittlungsunterstützung, im Personalwesen oder einer anderen vom WVFM als gleichwertig angesehenen Tätigkeit und haben eine Ausbildung in Mediation, Coaching oder eine andere vom WVFM als gleichwertig angesehenen Ausbildung.

Sie verpflichten sich, am Weiterbildungsprogramm «Vertrauensperson» teilzunehmen und an den vom WVFM organisierten Intervisionssitzungen teilzunehmen. 

Das Angebot ermöglicht es einem Mitarbeitenden, der unter einer beruflich bedingten Beeinträchtigung (Stress) leidet oder sich als Opfer eines Konflikts, einer psychologischen oder sexuellen Belästigung empfindet, sich an eine Vertrauensperson des WVFM zu wenden.

Die Aufgabe der Vertrauensperson ist es, vertraulich zuzuhören und den/die Mitarbeiter/in zu unterstützen, indem sie ihm/ihr hilft, seine/ihre persönlichen Ressourcen zu mobilisieren und ihn/sie über die Handlungsmöglichkeiten und deren Folgen zu informieren.

Sofern der/die Arbeitnehmer/in dies wünscht, kann sich die Vertrauensperson an den Arbeitgeber wenden und die Vertraulichkeit aufheben. 

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen beim WVFM per Telefon oder E-Mail jederzeit gerne zur Verfügung. 

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